Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD.

Was jetzt wichtig ist.

Die CSRD-Pflicht ist da: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive – oder auch der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wachsen die Anforderungen an Unternehmen. Nachhaltigkeit wird zu einem immer wichtigeren Erfolgsfaktor und mit der Berichtspflicht nun für alle Stakeholder transparenter. Zusätzlich stellen EU-Taxonomie und das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) weitere Anforderungen an Unternehmensstrategie, -prozesse und -berichterstattung.


Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen vor der Aufgabe der Implementierung und Berichterstattung stehen, ist Engonia an Ihrer Seite. Als Team aus WirtschaftsprüferInnen unterstützen wir Sie, Ihre Nachhaltigkeitsziele und -strategien zu formulieren und Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Wir beraten Sie und prüfen Ihren Bericht. Genau darauf haben wir uns mit Engonia spezialisiert. Außerdem bieten wir BerufskollegInnen unsere Unterstützung als externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem besonderen Blick auf das Feld Nachhaltigkeitsbericht an.

Wir freuen uns, Sie beim Thema CSRD, EU-Taxonomie und Co. nachhaltig und partnerschaftlich zu begleiten.

Berichtspflicht.

Für welche Unternehmen die CSRD gilt.


Börsennotiert, Finanz- und/oder Versicherungsunternehmen

Mehr als 500 Mitarbeitende

ab 2024

Ihr Unternehmen ist börsennotiert, ein Finanz- und/oder Versicherungsunternehmen und/oder beschäftigt mehr als 500 AN? Dann sind Sie ab sofort zu folgendem verpflichtet:

  • Nachhaltigkeitsbericht auf Basis ESRS
  • EU-Taxonomie-VO
  • Prüfung mit limited assurance im Jahr 2025 für 2024

Jahresdurchschnitt > 250 Mitarbeitende

Bilanzsumme > 25 Mio. €

Umsatzerlöse > 50 Mio. €

ab 2025

Sie haben ein großes Unternehmen, das zwei von drei Größenkriterien an zwei Bilanzstichtagen hintereinander erfüllen: Jahresdurchschnitt von über 250 MA, eine Bilanzsumme > 25 Mio. € oder Umsatzerlöse > 50 Mio. €? Sie haben einen Lagebericht aufzustellen? Sie sind ein Kapitalmarkt-orientiertes, ein kleines oder nicht-komplexes Kreditinstitute oder ein Versicherungs-Captive? Dann sind Sie ab 2025 zu folgendem verpflichtet:

  • Nachhaltigkeitsbericht auf Basis ESRS
  • EU-Taxonomie-VO
  • Prüfung mit limited assurance im Jahr 2026 für 2025

Nicht-EU-Unternehmen

innerhalb der EU

ab 2028

Sie sind ein nicht EU-Unternehmen mit über 150 Mio. € Umsatz innerhalb der EU und mit einer EU-Niederlassung oder einem EU-Tochterunternehmen, dann sind Sie ab 2028 zu folgendem verpflichtet:

  • Nachhaltigkeitsbericht auf Basis ESRS
  • EU-Taxonomie-VO
  • Prüfung mit limited assurance, ggf. schon mit reasonable assurance im Jahr 2029 für 2028





CSRD, ESRS, ESG, EU-Taxonomie –

das Zusammenspiel.

Rund um die neue Richtlinie gibt es einige zentrale Begriffe – so spielen sie zusammen: Während die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Richtlinie den Rahmen vorgibt, macht die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weitere Vorgaben.


Inhaltlich geht es um ein ESG-Reporting (Environmental, Social and Corporate Governance). Berichtet wird also über alle Aktivitäten eines Unternehmens mit Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiterschaft – auch über solche, die unternehmensspezifisch sind und nicht unter den ESG-Standards erfasst sind. Zudem klassifiziert die EU-Taxonomie die Wirtschaftstätigkeiten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit. Stichwort „Green Deal“. Gerne klären wir mit Ihnen, was das alles für Ihren Bericht bedeutet.

engonia Zusammenspiel

Welche Bereiche umfasst der Nachhaltigkeitsbericht?

Piktogramme Engonia Ecological

UMWELT

Klimawandel

  • Anpassung an den Klimawandel
  • Klimaschutz
  • Energie


Umweltverschmutzung

  • Luftverschmutzung
  • Wasserverschmutzung
  • Bodenverschmutzung
  • Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen
  • Besorgniserregende Stoffe
  • Besonders besorgniserregende Stoffe
  • Mikroplastik


Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme

  • Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
  • Auswirkungen auf den Zustand der Arten
  • Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
  • Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Kreislaufwirtschaft

  • Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
  • Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
  • Abfälle
Piktogramme Engonia Social

SOZIAL

Eigene Belegschaft

  • Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte


Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

  • Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte


Betroffene Gemeinschaften

  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften
  • Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften
  • Rechte indigener Völker

Verbraucher und Endnutzer

  • Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer
  • Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
  • Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Piktogramme Engonia Governance

GOVERNANCE

Unternehmenspolitik

  • Unternehmenskultur
  • Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
  • Tierschutz
  • Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten
  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
  • Korruption und Bestechung

Leistungen.

An Ihrer Seite von Strategie bis Prüfung.

Unser Team ist für Sie da. Damit Sie sichergehen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird – und dass auch Ihre Prozesse dahinter nachhaltig sind.

Piktogramme Engonia Beratung
Piktogramme Engonia Prüfung
Piktogramme Engonia Unterstzütung
Beraten

Am Anfang steht Ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Wir erarbeiten gemeinsam CSRD-konform

Ihre wesentlichen Themen und beraten Sie darauf aufbauend zu Prozessen, Kennzahlen sowie technischem Support auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht.

MEHR ERFAHREN

Welche Nachhaltigkeitsthemen sind wesentlich für Sie? Und welche Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen bringt Ihr Geschäftsmodell für die Stakeholder Ihres Unternehmens mit sich? Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral für die Konzeption Ihres Nachhaltigkeitsberichts.


Um den Anforderungen an die Berichterstattung über nachhaltige Informationen gerecht zu werden, übersetzen wir diese Themen in eine Strategie und diese in messbare Kennzahlen. Das Beachten der Vorgaben durch ESRS und EU-Taxonomie ist bei der Entwicklung Ihres Kennzahlensets selbstverständlich. Zudem unterstützen wir Sie, diese Strategie in Ihren Unternehmensprozessen sichtbar und wirksam werden zu lassen, etwa mit der Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems.


Bei der Formulierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts sind wir selbstverständlich ebenfalls an Ihrer Seite – und punkten mit unserer Erfahrung im Bereich Finanzberichterstattung.

Prüfen

Ihr Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts. In Zukunft ergänzt er also die Finanzberichterstattung. Damit gilt auch für Nachhaltigkeitsberichte: eine Prüfung ist verpflichtend. Engonia übernimmt das für Sie.

MEHR ERFAHREN

Auch wenn die verpflichtende Prüfung zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgenommen wird: die Aufnahme des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht und damit die Ergänzung der Finanzberichterstattung unterstreicht, wie bedeutend dieses Instrument in Zukunft sein wird.

Unser Team aus WirtschaftsprüferInnen bringt hier seine langjährige Prüfungserfahrung ein. Gerne bieten wir Ihnen die Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts in hoher Qualität und selbstverständlich unter Beachtung der einschlägigen berufsständischen Verlautbarungen.


Als weiteres Plus: Schon Ihren unternehmensinternen Prozess der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts begleiten wir gerne prüferisch. So stellen wir die Weichen auf Effizienz und Qualität.

Unterstützen

Sie sind selbst WirtschaftsprüferIn einer mittelständischen Gesellschaft? Sie haben

Mandantinnen und Mandanten, die nach CSRD berichtspflichtig sind? Nutzen Sie unser fachliches Know-how und unsere personellen Ressourcen. Wir unterstützen Sie, kompetent und kollegial.

MEHR ERFAHREN

Die Verpflichtungen im Bereich der Prüfung und Beratung von Nachhaltigkeitsberichten nehmen immer weiter zu. Bei einem hohen

Workload ist die Befassung mit diesen Neuerungen gerade für kleinere und mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nahezu unmöglich. Der Aufbau an Fachkompetenz ist für die Kanzleien in der Region vielfach schwer oder nicht zu stemmen und geeignetes Personal ohnehin schwer anzuwerben.

Darum bieten wir unseren BerufskollegInnen unsere Unterstützung bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten an und ergänzen die Leistungen des Abschlussprüfenden im Bereich der Finanzberichterstattung. Auf die hohe Qualität können Sie sich verlassen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Erbringung unserer Leistungen unter Einhaltung der berufsständischen Verlautbarungen und Pflichten garantiert.

Engonia

CSR für den Mittelstand.

Nachhaltigkeit liegt in unserem jungen Unternehmen in der DNA. Das zeigt schon unser Name: Engonia ist dem Griechischen entlehnt und bedeutet “Enkelkinder”. Unsere Mission ist klar: Wir bündeln unser Know-how und unsere Kapazitäten, um einen Teil zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft und Umwelt beizutragen.


Wir fokussieren uns auf Unternehmen im Mittelstand, denn wir wissen, welche Herausforderungen die Nachhaltigkeitsberichterstattung an sie stellt. Schließlich entstammen wir selbst zwei familiengeführten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und kennen die Bedürfnisse des Mittelstands aus langjähriger Betreuung aus erster Hand.

60 BeraterInnen und fachliche Mitarbeitende aus dem Unternehmensverbund gehören zum Engonia-Team. Über unsere Kooperation mit der DEKRA Assurance Service GmbH sind ESG-spezifische Themen abgedeckt.

2009 Bachelor of Laws [LL.B.]

2012 Master of Arts [M.A.]

2013 Wirtschaftsprüferin

2020 Dr. rer. pol. im Bereich Finanzberichterstattung

2021 Nachhaltigkeitsmanagerin [TÜV]

2022 Geschäftsführende Gesellschafterin Sawinski & Dickmann PartGmbB, Dr. Dickmann Kock Tewordt PartGmbB

2024 Geschäftsführerin engonia GmbH

2024 Sustainability Auditor IDW

2009 Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei Dr. Beermann WP Partner GmbH 

2012 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster und Hochschule Osnabrück  

2020 Wirtschaftsprüfer

2022 Geschäftsführender Gesellschafter bei Dr. Beermann WP Partner GmbH

2024 Geschäftsführer engonia GmbH

2024 Sustainability Auditor IDW

Dr. Catja Dickmann

Master of Arts, Wirtschaftsprüferin

Sustainability Auditor IDW

Sebastian Drees

Master of Arts, Wirtschaftsprüfer

Sustainability Auditor IDW

Kooperation.

Mehr technischer und thematischer Support für Sie.

Über eine Kooperation mit der DEKRA Assurance Services GmbH geben wir Ihnen für die einzelnen Meilensteine auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht auch die notwendige technische Sicherheit. Wir haben direkten Kontakt zu den ExpertInnen des DEKRA Assurance Teams und binden diese bei Bedarf mit in unser Team ein. Das Team der DEKRA Assurance verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich der unternehmerischen Nachhaltigkeit.

Wir freuen uns, Ihnen diese fundierte Expertise auch bei der Erstellung von Treibhausgasbilanzen, einem ESG-Rating oder bei Menschenrechtsthemen zur Verfügung stellen zu können.

enognoia in Koorperation mit Dekra

FAQ.

Fragen und Antworten zur CSRD.

Was sind die zentralen Neuerungen der CSRD?
  • Erweiterte, vereinheitlichte
  • Berichtspflicht nach ESRS
  • Neues Verständnis von Wesentlichkeit: doppelte Wesentlichkeit
  • Externe Prüfung
  • Implementierung in den Lagebericht
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF)
Ab wann ist mein Unternehmen berichtspflichtig?

Ob Ihr Unternehmen nach CSR berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Größe, Umsatz, Börsennotierung oder EU-Sitz. Kleinstunternehmnen sind ausgenommen. Hier lesen Sie die genauen Kriterien zur Berichtspflicht.

Was ist die doppelte Wesentlichkeit?
  • Unternehmen bewerten ihre Geschäftstätigkeit unter Beachtung von zwei wesentlichen Perspektiven: zum einen über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt – inside-out Perspektive. Zum anderen über die Risiken und Chancen von Umwelt-, Sozial- und Governanceaspekten auf die eigene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – outside-in Perspektive. Über Nachhaltigkeitsthemen ist nunmehr bereits zu berichten, wenn diese bereits aus einer der beiden Perspektiven wesentlich (materiell) sind.
  • Unter Download (efrag.org) finden Sie einen ersten Entwurf einer Guidance der EFRAG zur Durchführung einer Materialitätsanalyse.
Was bringt der Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetz?
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe von WirtschaftsprüferInnen
  • Anwendungsbereich stufenweise von 2024 bis 2028 erweitert nach Unternehmenscharakteristika
  • Verpflichtende Anwendung der ESRS
  • Elektronische Auszeichnung (ESEF-Tagging) der Angaben
  • Prüfung zunächst mit Limited Assurance
  • Separater Prüfungsvermerk
  • Zusätzliche Examensprüfung


Den Text des RefE finden Sie hier

"Wir haben die Natur von unseren Eltern geerbt. Wir haben sie aber auch von unseren Kindern geliehen."

Richard von Weizsäcker


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