Nachhaltigkeits-
Berichterstattung –
Pflicht ab 2024
An Ihrer Seite von Strategie bis Prüfung.
Ab 2024 Pflicht: die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was das für Sie bedeutet und für welche Unternehmen sie gilt.
Fragen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Selbst familiengeführt, kennen wir bei Engonia die Herausforderungen im Mittelstand. Auf sie haben wir uns spezialisiert.
Die CSRD-Pflicht ist da: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive – oder auch der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wachsen die Anforderungen an Unternehmen. Nachhaltigkeit wird zu einem immer wichtigeren Erfolgsfaktor und mit der Berichtspflicht nun für alle Stakeholder transparenter. Zusätzlich stellen EU-Taxonomie und das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) weitere Anforderungen an Unternehmensstrategie, -prozesse und -berichterstattung.
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen vor der Aufgabe der Implementierung und Berichterstattung stehen, ist Engonia an Ihrer Seite. Als Team aus WirtschaftsprüferInnen unterstützen wir Sie, Ihre Nachhaltigkeitsziele und -strategien zu formulieren und Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Wir beraten Sie und prüfen Ihren Bericht. Genau darauf haben wir uns mit Engonia spezialisiert. Außerdem bieten wir BerufskollegInnen unsere Unterstützung als externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem besonderen Blick auf das Feld Nachhaltigkeitsbericht an.
Wir freuen uns, Sie beim Thema CSRD, EU-Taxonomie und Co. nachhaltig und partnerschaftlich zu begleiten.
Ihr Unternehmen ist börsennotiert, ein Finanz- und/oder Versicherungsunternehmen und/oder beschäftigt mehr als 500 AN? Dann sind Sie ab sofort zu folgendem verpflichtet:
Sie haben ein großes Unternehmen, das zwei von drei Größenkriterien an zwei Bilanzstichtagen hintereinander erfüllen: Jahresdurchschnitt von über 250 MA, eine Bilanzsumme > 25 Mio. € oder Umsatzerlöse > 50 Mio. €? Sie haben einen Lagebericht aufzustellen? Sie sind ein Kapitalmarkt-orientiertes, ein kleines oder nicht-komplexes Kreditinstitute oder ein Versicherungs-Captive? Dann sind Sie ab 2025 zu folgendem verpflichtet:
Sie sind ein nicht EU-Unternehmen mit über 150 Mio. € Umsatz innerhalb der EU und mit einer EU-Niederlassung oder einem EU-Tochterunternehmen, dann sind Sie ab 2028 zu folgendem verpflichtet:
Rund um die neue Richtlinie gibt es einige zentrale Begriffe – so spielen sie zusammen: Während die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Richtlinie den Rahmen vorgibt, macht die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weitere Vorgaben.
Inhaltlich geht es um ein ESG-Reporting (Environmental, Social and Corporate Governance). Berichtet wird also über alle Aktivitäten eines Unternehmens mit Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiterschaft – auch über solche, die unternehmensspezifisch sind und nicht unter den ESG-Standards erfasst sind. Zudem klassifiziert die EU-Taxonomie die Wirtschaftstätigkeiten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit. Stichwort „Green Deal“. Gerne klären wir mit Ihnen, was das alles für Ihren Bericht bedeutet.
UMWELT
Klimawandel
Umweltverschmutzung
Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Kreislaufwirtschaft
SOZIAL
Eigene Belegschaft
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Betroffene Gemeinschaften
Verbraucher und Endnutzer
GOVERNANCE
Unternehmenspolitik
Am Anfang steht Ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Wir erarbeiten gemeinsam CSRD-konform
Ihre wesentlichen Themen und beraten Sie darauf aufbauend zu Prozessen, Kennzahlen sowie technischem Support auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht.
Welche Nachhaltigkeitsthemen sind wesentlich für Sie? Und welche Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen bringt Ihr Geschäftsmodell für die Stakeholder Ihres Unternehmens mit sich? Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral für die Konzeption Ihres Nachhaltigkeitsberichts.
Um den Anforderungen an die Berichterstattung über nachhaltige Informationen gerecht zu werden, übersetzen wir diese Themen in eine Strategie und diese in messbare Kennzahlen. Das Beachten der Vorgaben durch ESRS und EU-Taxonomie ist bei der Entwicklung Ihres Kennzahlensets selbstverständlich. Zudem unterstützen wir Sie, diese Strategie in Ihren Unternehmensprozessen sichtbar und wirksam werden zu lassen, etwa mit der Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
Bei der Formulierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts sind wir selbstverständlich ebenfalls an Ihrer Seite – und punkten mit unserer Erfahrung im Bereich Finanzberichterstattung.
Ihr Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts. In Zukunft ergänzt er also die Finanzberichterstattung. Damit gilt auch für Nachhaltigkeitsberichte: eine Prüfung ist verpflichtend. Engonia übernimmt das für Sie.
Auch wenn die verpflichtende Prüfung zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgenommen wird: die Aufnahme des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht und damit die Ergänzung der Finanzberichterstattung unterstreicht, wie bedeutend dieses Instrument in Zukunft sein wird.
Unser Team aus WirtschaftsprüferInnen bringt hier seine langjährige Prüfungserfahrung ein. Gerne bieten wir Ihnen die Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts in hoher Qualität und selbstverständlich unter Beachtung der einschlägigen berufsständischen Verlautbarungen.
Als weiteres Plus: Schon Ihren unternehmensinternen Prozess der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts begleiten wir gerne prüferisch. So stellen wir die Weichen auf Effizienz und Qualität.
Sie sind selbst WirtschaftsprüferIn einer mittelständischen Gesellschaft? Sie haben
Mandantinnen und Mandanten, die nach CSRD berichtspflichtig sind? Nutzen Sie unser fachliches Know-how und unsere personellen Ressourcen. Wir unterstützen Sie, kompetent und kollegial.
Die Verpflichtungen im Bereich der Prüfung und Beratung von Nachhaltigkeitsberichten nehmen immer weiter zu. Bei einem hohen
Workload ist die Befassung mit diesen Neuerungen gerade für kleinere und mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nahezu unmöglich. Der Aufbau an Fachkompetenz ist für die Kanzleien in der Region vielfach schwer oder nicht zu stemmen und geeignetes Personal ohnehin schwer anzuwerben.
Darum bieten wir unseren BerufskollegInnen unsere Unterstützung bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten an und ergänzen die Leistungen des Abschlussprüfenden im Bereich der Finanzberichterstattung. Auf die hohe Qualität können Sie sich verlassen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Erbringung unserer Leistungen unter Einhaltung der berufsständischen Verlautbarungen und Pflichten garantiert.
Nachhaltigkeit liegt in unserem jungen Unternehmen in der DNA. Das zeigt schon unser Name: Engonia ist dem Griechischen entlehnt und bedeutet “Enkelkinder”. Unsere Mission ist klar: Wir bündeln unser Know-how und unsere Kapazitäten, um einen Teil zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft und Umwelt beizutragen.
Wir fokussieren uns auf Unternehmen im Mittelstand, denn wir wissen, welche Herausforderungen die Nachhaltigkeitsberichterstattung an sie stellt. Schließlich entstammen wir selbst zwei familiengeführten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und kennen die Bedürfnisse des Mittelstands aus langjähriger Betreuung aus erster Hand.
60 BeraterInnen und fachliche Mitarbeitende aus dem Unternehmensverbund gehören zum Engonia-Team. Über unsere Kooperation mit der DEKRA Assurance Service GmbH sind ESG-spezifische Themen abgedeckt.
2009 Bachelor of Laws [LL.B.]
2012 Master of Arts [M.A.]
2013 Wirtschaftsprüferin
2020 Dr. rer. pol. im Bereich Finanzberichterstattung
2021 Nachhaltigkeitsmanagerin [TÜV]
2022 Geschäftsführende Gesellschafterin Sawinski & Dickmann PartGmbB, Dr. Dickmann Kock Tewordt PartGmbB
2024 Geschäftsführerin engonia GmbH
2024 Sustainability Auditor IDW
2009 Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei Dr. Beermann WP Partner GmbH
2012 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster und Hochschule Osnabrück
2020 Wirtschaftsprüfer
2022 Geschäftsführender Gesellschafter bei Dr. Beermann WP Partner GmbH
2024 Geschäftsführer engonia GmbH
2024 Sustainability Auditor IDW
Master of Arts, Wirtschaftsprüferin
Sustainability Auditor IDW
Master of Arts, Wirtschaftsprüfer
Sustainability Auditor IDW
Über eine Kooperation mit der DEKRA Assurance Services GmbH geben wir Ihnen für die einzelnen Meilensteine auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht auch die notwendige technische Sicherheit. Wir haben direkten Kontakt zu den ExpertInnen des DEKRA Assurance Teams und binden diese bei Bedarf mit in unser Team ein. Das Team der DEKRA Assurance verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich der unternehmerischen Nachhaltigkeit.
Wir freuen uns, Ihnen diese fundierte Expertise auch bei der Erstellung von Treibhausgasbilanzen, einem ESG-Rating oder bei Menschenrechtsthemen zur Verfügung stellen zu können.
Ob Ihr Unternehmen nach CSR berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Größe, Umsatz, Börsennotierung oder EU-Sitz. Kleinstunternehmnen sind ausgenommen. Hier lesen Sie die genauen Kriterien zur Berichtspflicht.
Den Text des RefE finden Sie hier
"Wir haben die Natur von unseren Eltern geerbt. Wir haben sie aber auch von unseren Kindern geliehen."
Richard von Weizsäcker